§ 1 Geltungsbereich
§ 1 Gültigkeit und Gegenstand der Vereinbarung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Auftragnehmer übernommenen Aufträge in den Bereichen Fotoreportage, Layout und Gestaltung von Fotobüchern, Konzeption und Realisation, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes
schriftlich vereinbart wurde. Fotografien im Sinne der AGB sind sämtliche Werke, die der Auftragnehmer geschaffen hat., gleich
in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, elektronische oder sonstige Bildträger).
Alle durch den Auftragnehmer per Rechnung erhobenen Honorare und sonstigen Entgelte sind sofort nach Übergabe der
entstandenen Werke zu entrichten. Es kann vertraglich eine Vorauszahlung vereinbart werden.
Sinn und Zweck dieses Vertragsverhältnisses ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte vom Auftragnehmer an
den Auftraggeber.
§ 2 Urheber
Als Urheber ist der Auftragnehmer alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk. Er überträgt dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer besonderen Vereinbarung. Dies gilt
auch für wesentliche Änderungen oder Bearbeitungen des Bildes (z.B. durch Montage oder elektronische Bearbeitung).
Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer.
Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Bei der Verwendung der Werke hat der Auftragnehmer
Anspruch, als Urheber benannt zu werden.
§ 3 Gewährleistung, Haftung, Gefahrtragung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind nur bei grobfahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich; der Ersatz eines Schadens ist ausgeschlossen. Fehler bei der Weiterverarbeitung elektronischer Medien gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Fotografien und elektronische Medien sind per Einschreiben zu versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Hin- und Rücksendung trägt der Auftraggeber.
§ 3.1 Ergänzende Sonderbestimmungen, geltend für Aufträge, neue Bildwerke zu schaffen
Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann dieser, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf, ein Ausfallhonorar in voller Höhe des vereinbarten Honorars berechnen. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Wird ein angefangener Auftrag aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht diesem das volle Honorar zu. Als angefangen gilt der Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Ausführung des Auftrages gegebenenfalls erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen übernimmt dieser nicht.
Gehen Fotografien im Gefahrenbereich des Auftragnehmers trotz größter Sorgfalt unter, ohne dass dieser dies zu vertreten hat, so berührt dies den Honoraranspruch nicht.
Motivgestaltung kann nur dann Gegenstand von Mängelrügen sein, wenn ein detailliertes Briefing oder Layout in schriftlicher Form vorhanden war, ist dies nicht der Fall, ist die Frage der Motivgestaltung frei.
§ 4 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile Friedberg/Bayern. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Friedberg/Bayern, soweit nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist.
§ 5 Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen (Salvatorische Klausel)
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsvereinbarungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Entsprechendes gilt für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 6 EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO
Die persönlichen Daten des Auftraggebers (Name, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse) werden nur zum Zweck der Bildübermittlung und Rechnungserstellung gespeichert. Auf Wunsch des Auftraggebers werden diese Daten nach Erledigung des Auftrags gelöscht. und Leistungen von Udo Koss (nachfolgend Auftragnehmer AN genannt), erfolgen auf grund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) stimmt diesen Bedingungen mit der Rücksendung einer ihm geschickten e-mail, die alle relevanten Einzelheiten zum Auftrag inkl. Preis enthält (Angebot), zu. In der Antwortmail ist sinngemäß eine Auftragserteilung zu erkennen. Es ist nicht notwendig, dass dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s) beigefügt werden. Die AGB`s sind im Internet unter www.ihr-eventfotograf.de einzusehen und werden bei der Angebots-email in Dateiform mit gesandt. Es gelten die AGB`s zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückmail bzw. ab Erteilung des Auftrags. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor den AGB`s. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Fotografische Aufträge im Sinne dieser AGB sind sämtliche dem AG überlassene Werke, gleich in welcher Schaffensstufe bzw. technischen Form sie vorliegen. Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die entsprechend in Rechnung gestellt werden können. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung werden gelieferte Aufnahmen dem AG lediglich zum vereinbarten Zweck und unter Erstattung sämtlicher Bearbeitungskosten zur Verfügung gestellt. Insbesondere die durch den Auftrag anfallenden Nebenkosten über die Material- und Laborkosten hinaus (z.B. Studiomieten, Modellhonorare, Requisiten, Spezialgeräteverleih, Reisekosten, Spesen, etc.) gehen grundsätzlich zu Lasten des AG`s.
Eventuell anfallende Beiträge an die Künstlersozialkasse sind vom AG selbständig abzuführen. Dies gilt nur für gewerbliche Kunden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB`s werden nur verbindlich, wenn sie vom AN ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
§ 2 Honorar und Fahrtkosten
Jegliche Verwendung des übersandten Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Honorarsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der AG ist verpflichtet die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honoratvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z.B. auch die Produkt begleitenden Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung durch den AN. Wenn nicht anders vertraglich vereinbart, sind Honorare und Entgelte zuzüglich der üblichen Versandkosten für die Bilder und sonstigen Produkte, die der AN dem AG liefert, zu verstehen.
Wenn die Tätigkeit im Auftrag des AG vom AN ausserhalb seiner Geschäftsadresse stattfindet, so sind die Fahrtkosten, soweit nicht anders im Auftrag vereinbart oder die im Auftrag vereinbarten Inklusive-Kilometer übersteigen, mit 0,30 € pro insgesamt gefahrenen Kilometer bzw. Mehrkilometer zuzüglich abzurechnen. Sämtliche berechnete Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich exklusive der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, dass sich aus dem Angebot etwas anderes ergibt. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar.
Für Hochzeitaufnahmen sind grundsätzlich 50% per Vorkasse zu begleichen. Bankgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des AG. Kommt der AG mit der Zahlung in Verzug, ist der AN berechtigt, einen Zuschlag in Höhe von 1,25% per Monat auf den Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Aufrechnung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des AG möglich.
§ 3 Gewährleistung
Ist das Produkt schadhaft, verpflichtet sich der AN zu Ersatz oder Verbesserungen. Die Transportkosten trägt der AG.
§ 4 Reklamation
Berechtigte Beanstandungen, die den Inhalt des Bildmaterials betreffen, werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Die digitalen Daten werden dann aus Speicherplatzgründen endgültig gelöscht. Der AN haftet nicht für Falsch-, Anders- oder nicht termingerechte Lieferung.
§ 5 Rechteübertragung
Die überlassenen Aufnahmen bleiben stets Eigentum des AN. Der AN behält sich vor alle Materialien zu Präsentationszwecken zu verwenden, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
Das Bildmaterial ist für den AG grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung und für den vereinbarten Verwendungszweck freigegeben, es sei denn, dass sich aus der Freigabeerklärung und /oder dem Lieferschein etwas anderes ergibt. Der AG ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen.
Nur mit schriftlichem Einverständnis möglich sind Bearbeitungen, Umarbeitungen, Nachbildungen oder Duplizieren der überlassenen Aufnahmen sowie deren Digitalisierung über den im Angebot angegebenen Zweck hinaus. Dies gilt auch bei Veränderungen bei der Wiedergabe des Bildmaterials, z.B. Veränderung und/oder Hinzufügen etwaiger Texte, Bildunterschriften etc., die u.a. zur Herabwürdigung abgebildeter Personen bzw. Herabwürdigung von Firmen führen können.
§ 6 Urhebervermerk/Belegexemplar
Der AG ist verpflichtet, die Veröffentlichung einer Aufnahme mit einem entsprechenden Urhebervermerk zu versehen. Der AN hat das Recht, im Einzelfall dessen Unterlassung zu verlangen. Wird die Verpflichtung verletzt, erhält der AN einen Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte Grundhonorar. Von jeder Veröffentlichung ist unaufgefordert ein Belegexemplar dem AN zuzusenden.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
Der AN produziert die Bildproduktionen auf handesübliche DVD-R`s. Die Prüfung der Kompatibilität zum Wiedergabegerät des AG geht zu dessen Risiko. Der AN haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern die Vorstellungen oder Wünsche des AG zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. Der AN haftet nicht für entstandene Bildträgerschäden durch verunreinigte oder beschädigte Videoköpfe und Laufwerke. Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterial und andere Speichermedien, welche der AG dem AN zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. Der AN haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung und digitalen Speichermedien. Schadenersatz durch technische Probleme (z.B. bei Fotoshootings usw.) leistet der AN nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist seine Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Bei Stornierung eines rechtsgültigen Auftrags durch den AG länger als eine Woche vor dem Fototermin, behält sich der AN das Recht der Berechnung eines Verdienstausfalls in Höhe von 40%des Gesamtauftragsvolumens vor.
Bei Nichteinhaltung eines vom AN bestätigten Auftrags im Falle einer Erkrankung von Udo Koss, Unfall, Verkehrstörungen, Umwelteinflüsse, höhere Gewalt etc., entstehen dem AG keine Kosten. Anzahlungen, welche nachweislich gezahlt worden sind, werden selbstverständlich umgehend an den Auftraggeber zurückerstattet. Regressansprüche durch einen evtl. Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder Sonstiges bestehen durch ausdrückliche Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.
Bei unberechtigter Herstellung von Duplikaten etc., Nutzung des Bildmaterials des AG ohne vorherige Freigabe und bei unberechtiger Weitergabe des Bildmaterials an Dritte, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro pro ungenehmigter Verwertung zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt hierdurch unberührt. Durch Zahlung des pauschalen Schadenersatzes erwirbt der AG kein Nutzungsrecht und kein Eigentum an diesem Bildmaterial.
Eine Haftung für den Versand wird ausgeschlossen.
§ 8 Informationspflicht des AG
Der AG ist verpflichtet bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich alle Änderungen während der Produktion dem AN umgehend mitzuteilen. Dies betrifft auch die Postadresse, das Telefon und E-Mailadressen.
§ 9 Auftragsbestätigung
Die Angebote vom AN sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem der AN den Auftrag, wie unter § 1 beschrieben, bestätigt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die produzierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN.
§ 11 Lieferzeiten
Lieferzeiten nach Vereinbarung.